Ihre dynamischen Strompreise bilden sich jede Stunde neu aus den pro Stunde geltenden Börsenpreisen (Spotmarktpreise - EPEX SPOT SE) und dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegten Dienstleistungsentgeltes. In der folgenden Grafik sehen Sie einen beispielhaften Verlauf der Spotmarktpreise. Die beiden Linien zeigen auf, wie der Stromverbrauch über den Tag verteilt optimiert werden kann, um von günstigeren Börsenpreisen zu profitieren.
Zusätzlich zu den dynamischen Strompreisen fallen Netznutzungsentgelte und verschiedene hoheitlich auferlegte Kosten, in der zum Zeitpunkt des Verbrauchs geltenden Höhe an. Diese sind unten tabellarisch aufgeführt. Details entnehmen sie bitte dem Preisblatt.
Beispielrechnung* dynamischer Strompreis
Arbeitspreis | netto | brutto (inkl. 19 % USt.) |
Börsenpreis | stündlich variabel | stündlich variabel |
Dienstleistungsentgelt | 2,2 Ct/kWh | 2,62 Ct/kWh |
Zusätzlich anfallende, hoheitlich auferlegte Kosten |
Netznutzungsentgelt (Arbeitspreis) | 6,76 Ct/kWh | 8,04 Ct/kWh |
Konzessionsabgabe | 1,99 Ct/kWh | 2,37 Ct/kWh |
Stromsteuer | 2,050 Ct/kWh | 2,44 Ct/kWh |
Offshore Netzumlage | 0,816 Ct/kWh | 0,98 Ct/kWh |
KWKG-Umlage | 0,277 Ct/kWh | 0,33 Ct/kWh |
StromNEV-Umlage | 1,558 Ct/kWh | 1,86 Ct/kWh |
Summe | 15,651 Ct/kWh + Börsenpreis (netto) | 18,62 Ct/kWh + Börsenpreis (brutto) |
Grundpreis | netto | brutto |
Dienstleistungsentgelt | 34,45 €/Jahr | 41,00 €/Jahr |
Netznutzungsentgelt (Grundpreis) | 100,00 €/Jahr | 119,00 €/Jahr |
Messstellenbetrieb | 16,81 €/Jahr | 20,00 €/Jahr |
Summe | 151,26 €/Jahr | 180,00 €/Jahr |
*Diese beispielhafte Rechnung dient zur Veranschaulichung der Preiszusammensetzung. Um einen Preis, der sich aus variablen und fixen Preisbestandteilen zusammensetzt, darstellen zu können, wurden verschiedene Annahmen getroffen:
- Lieferstelle im Netzgebiet der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH
- Kosten für den Messstellenbetrieb aufgrund eines intelligenten Messsystems mit maximal 10.000 kWh Jahresverbrauch
- keine Entnahme durch steuerbare Verbrauchseinrichtungen gem. § 14a EnWG