Unsere Heizstromprodukte für Hammer Kund:innen
Sie wohnen außerhalb von Hamm? Prüfen Sie hier, ob wir Sie auch beliefern können.
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Reduzierte Umlagen für Wärmepumpen (§22 EnFG)
In § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) ist vorgesehen, dass bei der Belieferung von elektrisch angetriebenen Wärmepumpen die KWKG-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage auf 0 Ct/kWh gesenkt werden. Diese finanzielle Entlastung bei der Stromlieferung kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eintreten. Beispielsweise muss der Strom für die Wärmepumpe über einen separaten Zähler erfasst werden.
Wichtig: Obwohl das Gesetz schon am 01.01.2023 in Kraft getreten ist, steht die endgültige Genehmigung durch die Europäischen Kommission noch aus. Diese Genehmigung ist die Voraussetzung für eine tatsächliche Reduzierung der Umlagen.