Fernwärme

  • Platzsparend
    kein Heizkessel, Brenner und Schornstein erforderlich
  • Umweltfreundliche Energieerzeugung
    Erfüllung der Anforderung des Gebäudeenergiegesetzes
  • Nachhaltige Wärmeversorgung
    CO2-Äquivalent-Emmissionsfaktor 0,00
  • Geringe Wartungskosten
    wartungsarme Wärmetauschertechnologie und Verzicht auf Schornsteinfeger

Nachhaltige Wärmeversorgung

Unsere Fernwärme kommt aus Hamm und bleibt in Hamm, denn sie wird aus der Abwärme der lokalen Müllverbrennungsanlage erzeugt und in Form von Heizwasser direkt den Haushalten zur Verfügung gestellt. Die hierzu benötigten Fernwärmeleitungen bauen wir stetig aus, um möglichst viele Menschen in Hamm mit Wärme in Form von „fertiger Energie“ zu versorgen.

Kontakt

Team Vertrieb
Tel.: 02381 274-2828

Fernwärme-Informationen

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Preisstand: 01.01.2024

Mit unserer Fernwärme heizen Sie preiswert, sicher und umweltbewusst. Anschaffungskosten und teure Betriebskosten entfallen, denn wir liefern Ihnen „fertige Wärme“.

Und das äußerst umweltschonend. Denn mit einem zertifizierten Primärenergiefaktor von 0,00 zählt unsere Fernwärme zu den klimafreundlichsten Heiztechnologien.

I. Wärme für Raumheizung und/oder zur Bereitstellung von Gebrauchswarmwasser

  netto brutto  
1. Arbeitspreis 8,79 10,46 Ct/kWh
2. Jahresleistungspreis 16,80 19,99 €/kW/Jahr

3. Unterschreitet der Durchschnittspreis je kWh - d. h. die Summe aus Leistungs- und Arbeitspreis bezogen auf den berechneten Verbrauch - den Preis von Netto 9,41 Ct/kWh oder Brutto 11,20 Ct/kWh, so wird der gesamte Verbrauch mit v. g. Mindestpreis berechnet.

Die angegebenen Bruttopreise beinhalten den zzt. gültigen Umsatzsteuersatz (Mehrwertsteuer) von 19 %.

II. Allgemeine Bedingungen

1. Grundlage der Abrechnung ist die Kilowattstunde (kWh). Der durch den Wärmemengenzähler mit MWh-Anzeige festgestellte Verbrauch wird mit der Konstanten 1.000 (1MWh = 1.000 kWh) multiplziert.

2. Bei Änderung der Wärmepreise während eines Abrechnungszeitraumes wird der für die neuen Preise maßgebliche Wärmeverbrauch zeitanteilig unter Berücksichtigung durchschnittlicher jahreszeitlicher Verbrauchsschwankungen berechnet. Entsprechendes gilt bei Änderung des Umsatzsteuersatzes.

Für den Leistungspreis (Preisstand 01.01.2024):

Leistungspreis
LP = Leistungspreis für das jeweilige Lieferjahr 16,80 €/kW
LP0 = Basisleistungspreis 13,00 €/kW
L = Entgelt zum 01.01. eines Lieferjahres 3.783,67 €
L0 = Entgeltbasis 2.748,20 €
I = neuer Investitionsgüterindex  111,99
I0 = Basis Investitionsgüterindex 99,15

Für den Arbeitspreis (Preisstand 01.01.2024):

 

Arbeitspreis
AP = neuer Arbeitspreis für das jeweilige Lieferjahr 8,79 cent/kWh
AP0 = Basisarbeitspreis          5,17 cent/kWh
THE = neuer Gaspreis 67,57 €/MWh
THE0 = Gaspreisbasis                 26,69 €/MWh
EEX = neuer Strompreis 171,31 €/MWh
EEX0 = Strompreisbasis            51,15 €/MWh
WPI = neuer Wärmepreisindex            161,57
WPI0 = Basis Wärmepreisindex 109,19
  1. Die Berechnung der neuen Arbeits- (AP) und Leistungspreise (LP) für das jeweilige Lieferjahr erfolgt nach den o. a. Preisbestimmungsformeln. Der jeweils neue AP wird auf drei Stellen und LP wird auf zwei Stellen nach dem Komma auf- bzw. abgerundet. Es wird kaufmännisch gerundet, d. h. lautet die dritte bzw. vierte Dezimalstelle auf 5 oder darüber, so erfolgt eine Aufrundung, lautet sie auf 4 oder darunter, so erfolgt eine Abrundung.
     
  2. Als jeweils einzusetzendes Entgelt (L) gilt das zum 01.01. eines Lieferjahres gültige tarifliche Monatsentgelt des Tarifvertrages für Versorgungsbetriebe (TV-V) der Entgeltgruppe 5, Stufe 5. Die Entgeltbasis (L0) entspricht mit Stand vom 01.08.2013 einem Monatsentgelt      von       2.748,20 €/Monat.

    Quelle: Öffentlicher Dienst
     
  3. Als Investitionsgüterindex I werden die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Werte „Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz)“ zum Basisjahr 2021 = 100, herangezogen. I wird für das jeweilige Lieferjahr aus dem arithmetischen Mittel der veröffentlichten Monatswerte zwischen dem 1. Oktober des vorvorangegangenen Kalenderjahres und dem 30. September des vorangegangenen Kalenderjahres               gebildet.

    Quelle: Statistisches Bundesamt
     
  4. Als Gaspreis THE in €/MWh werden die an der European Energy Exchange AG für das Produkt Trading Hub Europe Year Futures veröffentlichten Handelstagesschlusskurse bezogen auf das jeweilige Lieferjahr herangezogen. THE wird für das jeweilige Lieferjahr aus dem arithmetischen Mittel der Tagesschlusskurse der Handelstage zwischen dem 1. Oktober des vorvorangegangenen Kalenderjahres und dem 30. September des vorangegangenen Kalenderjahres gebildet.

    Quelle: Eigene Darstellung
     
  5. Als Strompreis EEX in €/MWh werden die an der European Energy Exchange AG für das Produkt Phelix Baseload Year Futures veröffentlichten Handelstagesschlusskurse bezogen auf das jeweilige Lieferjahr herangezogen. EEX wird für das jeweilige Lieferjahr aus dem arithmetischen Mittel der Tagesschlusskurse der Handelstage zwischen dem 1. Oktober des vorvorangegangenen Kalenderjahres und dem 30. September des vorangegangenen Kalenderjahres gebildet.

    Quelle: Eigene Darstellung
     
  6. Als Wärmepreisindex WPI werden die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Werte der „Wärmepreisindex (Fernwärme, einschl. Betriebskosten)“, zum Basisjahr 2020 = 100, herangezogen. Der WPI wird für das jeweilige Lieferjahr aus dem arithmetischen Mittel der veröffentlichten Monatswerte zwischen dem 1. Oktober des vorvorangegangenen Kalenderjahres und dem 30. September des vorangegangenen Kalenderjahres gebildet.

    Quelle: Statistisches Bundesamt

Wenn Sie an einem Netzanschluss interessiert sind, überprüfen Sie bitte zuerst oben über unseren Fernwärme-Verfügbarkeitscheck, ob Sie bereits in einem Versorgungsgebiet liegen oder für Ihre Adresse Planungen vorliegen. Unser Fachbereich wird sich anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Sollten Sie weitere Fragen zu unseren Preisen, Anfragen, Normen & technische Details sowie zur Inbetriebsetzung haben, besuchen Sie bitte die Internetseite der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH.

Zur Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH

Während des Transports der Wärme von der Erzeugungsanlage bis zum Endkunden treten im Fernwärmenetz Wärmeverluste auf.

Durch gezielte Optimierungsmaßnahmen und regelmäßige Wartung werden diese Verluste so gering wie möglich gehalten.

Auf Grundlage des § 1a der Veröffentlichungspflichten der AVBFernwärmeV informieren wir Sie an dieser Stelle über die Verluste in unserem Fernwärmenetz.

Verluste in MWh: 33.280 MWh
Verluste in %:  27,3 %

 

Fernwärme gilt als besonders nachhaltige Wärmeversorgung. Um dies zu bestätigen, haben die Stadtwerke Hamm sowohl den Primärenergiefaktor als auch den KWK-Anteil durch einen Sachverständigen gutachterlich zertifizieren lassen.

Unsere Fernwärme erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nach der aktuellen Energie-Einspar-Verordnung und dem Erneuerbaren Energien Wärme Gesetz und dient allen Planer:innen und Architekt:innen als Grundlage und Nachweis der Erfüllungspflicht.

Abschließend möchten wir noch darauf hinweisen, dass wir unsere Fernwärme aus dem Müllverbrennungsprozess beziehen und damit den Primärenergiefaktor aufgrund des reduzierten Einsatzes fossiler Brennstoffe noch erheblich verbessern konnten.

Bescheinigung über die energetische Bewertung gemäß GEG 2020 (PDF)

Die Fernwärmeversorgung hat außerdem die Anforderungen des Technischen Sicherheitsmanagements (TSM) erfüllt.

TSM-Zertifikat Fernwärme (PDF)

Weiterhin wurde die Fernwärmeversorgung Hamm GmbH für die Einführung und erfolgreiche Anwendung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 zertifiziert.

Zertifikat FWV nach DIN EN ISO 50001 (PDF)

Kostenaufteilungsgesetz

Informationen zu Ihrer Abrechnung in Bezug auf den CO2-Preis für Fernwärme.

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