Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch auf Basis des Verbrauchs im vorherigen Abrechnungszeitraum.
Anteil der elektrischen Energie, der nicht in Nutzenergie umgewandelt wird, sondern beim Aufbau elektromagnetischer und elektrischer Felder verbraucht wird. Die Blindarbeit wird in kvarh angegeben. Überschreitet die Blindarbeit eine bestimmte Grenze, kann sie zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Zeigt an, wie viel Energie im Erdgas auf Grund der chemischen Zusammensetzung enthalten ist.
Die EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Umlage fördert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Preis für Leistungen, die unabhängig vom Energieverbrauch entstehen.
Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.
Fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Für die in Anspruch genommene Leistung in Kilowatt (kW) wird je nach Vereinbarung ein Leistungspreis in Rechnung gestellt.
Ort, an dem die Energielieferung erbracht wird.
Dient der eindeutigen Identifizierung einer Marktlokation (Verbrauchsstelle, Wohnung oder Einspeisestelle).
Dient der eindeutigen Identifizierung einer Messlokation (Messeinrichtung).
Beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten.
Umfasst Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen, die Ab- und Auslesung der Messeinrichtung und die Weitergabe der Daten an die Berechtigten sowie die Plausibilisierung und Ersatzwertbildung.
Dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.
Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen einschließlich bestimmter staatlicher Abgaben, die mit den Netzentgelten erhoben werden.
Sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab; Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms (Energiemix) und dessen Umweltauswirkungen; Sie ist gesetzlich vorgeschrieben.
Eine durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
Dient auf der Grundlage des § 13 Abs. 4a und 4b EnWG der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen.
Bei Erdgas wird das Volumen in Kubikmetern (m³) gemessen. Dieses wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit die Energiemenge ohne den Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in m³ mit der Zustandszahl z (z-Zahl) und dem Brennwert multipliziert.
Ist die in der entnommenen Gasmenge enthaltene Energie; Er wird am Gaszähler in Kubikmeter (m³) gemessen und für die Abrechnung in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet. Er ergibt sich durch die Multiplikation des gemessenen Verbrauchswertes in m³ mit der Zustandszahl und dem Brennwert.
Die in Anspruch genommene Arbeit und wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen.
Bezeichnet den Preis für eine in Anspruch genommene Kilowattstunde Energie.
Über die Zählpunktbezeichnung kann der Standort der Lieferstelle eindeutig identifiziert und dem Zähler zugeordnet werden. Zählernummern dagegen sind nicht eindeutig, da Zähler gewechselt werden können.
Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur auf den Energieinhalt des Gasvolumens aufgehoben wird.
Finanziert die entgangenen Erlöse von Stromnetzbetreibern, die wegen der Gewährung reduzierter Netzentgelte für atypische und stromintensive Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (Strom-NEV) entstehen. Die entgangenen Erlöse werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.