Hinweisgebersystem der Stadtwerke Hamm
Wir möchten über rechtswidriges Verhalten in unserem Unternehmen informiert werden, um solche Verhaltensweisen aufklären und abstellen zu können. Daher ermutigen wir alle – egal ob Mitarbeiter:innen, ehemalige Kolleg:innen, Kund:innen, Lieferant:innen oder Dritte –, uns Hinweise auf Rechtsverstöße mitzuteilen.
Mitarbeiter:innen sollten sich zunächst an ihre Vorgesetzen wenden, wir haben allerdings Verständnis, dass dies nicht in allen Fällen opportun erscheint. Daher können sich auch Mitarbeiter:innen unmittelbar an unseren Ombudsmann wenden.
Allen Hinweisgeber:innen sichern wir eine vertrauliche Bearbeitung zu.
Wohin melden Sie?
Ombudsmann Rechtsanwalt Wolfgang Schmid
Katharinengasse 11b
86150 Augsburg
Telefon 0821 4540808
E-Mail hinweisgeber@schmid-frank.de
Webbasiert und verschlüsselt möglich über: https://www.schmid-frank.de/sicherer-datentransfer
Wie melden Sie?
Sie können auch ohne Nennung Ihres Namens Hinweise absenden.
Bitte beachten Sie, dass zur Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen, im weiteren Verlauf zur Prüfung, dann zur Rückmeldung innerhalb von 3 Monaten und im Fall von Rückfragen eine Kontaktadresse von Ihnen zwingend erforderlich ist. Daher kann der Ombudsmann diese Pflicht nur erfüllen, wenn Sie wenigstens eine pseudonymisierte Mail-Adresse verwenden, sollten Sie per Mail kommunizieren. Wenn Sie per Telefon in Kontakt treten und zurückgerufen werden möchten, verwenden Sie gerne eine Handy- oder Festnetznummer.
Ist Ihnen nicht möglich, sich zu erkennen zu geben - was wir akzeptieren - bitten wir innerhalb von 7 Tagen nachzufragen, ob Ihr Hinweis eingegangen ist und am Ende der 3 Monate ebenso nachzufragen, was auf den Hinweis hin unternommen wurde.
Bitte beachten Sie auch, dass im Fall der telefonischen Kontaktaufnahme eventuell ein zweiter Anruf erforderlich ist, wenn Sie anonym anrufen und das Telefon des Ombudsmannes kurzfristig nicht besetzt oder belegt ist.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie nicht vom Firmentelefon oder einer Firmen-Email-Adresse schreiben, da dies eventuell in den Systemen Ihrer Firma automatisch protokolliert wird.
Wenn Sie über die Webseite des Ombudsmanns, Herrn Rechtsanwalt Wolfgang Schmid, den Button "Für Hinweisgeber" klicken, haben Sie die Möglichkeit, Dokumente und Chatnachrichten verschlüsselt zu übermitteln. Der Besuch der Webseite wird nicht getrackt.
Was melden Sie?
Es sollen nur solche Hinweise abgegeben werden, bei denen Sie im guten Glauben sind, dass die von Ihnen mitgeteilten Tatsachen zutreffend sind. Die meldende Person ist nicht im guten Glauben, wenn ihr bekannt ist, dass eine gemeldete Tatsache unwahr ist. Bei Zweifeln sind entsprechende Sachverhalte nicht als Tatsache, sondern als Vermutung, Wertung oder als Aussage anderer Personen darzustellen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich eine hinweisgebende Person strafbar machen kann, wenn sie wider besseren Wissens unwahre Tatsachen über andere Personen behauptet.
Wir bitten um Verständnis, dass das Hinweisgeberportal nur zur Meldung von rechtswidrigem Verhalten genutzt werden soll. Allgemeine Beschwerden sowie Produkt- und Gewährleistungsanfragen werden nicht bearbeitet.
Wie geht es nach der Meldung weiter?
Bitte fordern Sie beim Ombudsmann Informationen zum Verfahren zum Schutz Ihrer Person als Hinweisgeber und zum Schutz der bei der Aufklärung mitwirkenden Personen im Hinweisgebersystem an, ebenso die datenschutzrechtlichen Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten.
Bevor Ihre Meldung vom Ombudsmann an die zuständige Stelle bei den Stadtwerken Hamm weitergegeben wird, werden Sie vom Ombudsmann über die rechtlichen Folgen und Ihre Rechte aufgeklärt. Zwischen Ihnen und dem Ombudsmann entsteht aber kein Mandatsverhältnis.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
Ihre Stadtwerke Hamm