Preisänderungen für Trinkwasser und Fernwärme ab dem 01.01.2025

Preise für Trinkwasser

Zum 01.01.2025 erhöhen die Stadtwerke für Tarifkunden die Jahresgrundpreise in der Wasserversorgung für Zählergrößen bis Qn 10 um 21,40 Euro (brutto). Die Arbeitspreise bleiben unverändert.

Für einen Kunden mit einem durchschnittlichen Trinkwasserverbrauch von 150 m³/Jahr beträgt die monatliche Mehrbelastung 1,78 Euro brutto, das sind 4,5 Prozent.

Die Grundpreise für abweichende Zähler werden entsprechend ihrer Größe angepasst.

Zunehmende Investitionen in das Hammer Wasserwerk und die jährlichen Investitionen in das Wasserleitungsnetz, die zur Erhaltung der Versorgungssicherheit und einer hohen Trinkwasserqualität notwendig sind, führen zu einer Preiserhöhung für die Haushalte. Zusätzlich steigen die Kosten für Personal und Material. Das alles lässt sich durch Effizienzsteigerungen nicht mehr vollständig ausgleichen.

Die Kosten der Wasserversorgung im Netzbau, im Netzbetrieb und in der Wasserförderung sind zum größten Teil nicht verbrauchsabhängig. Aus diesem Grund bleiben die Arbeitspreise unverändert.

Preise für Fernwärme

Die Erzeugung der in Hamm gelieferten Fernwärme basiert seit 2012 überwiegend auf der ökologisch sinnvollen Nutzung der industriellen Abwärme aus dem Verbrennungsprozess der Müllverbrennungsanlage Hamm.

Der stetige Umbau unserer Fernwärmeerzeugung und die Investitionen in den Ausbau der Fernwärmenetze in Hamm haben eine Verschiebung der Kostenstruktur zur Folge, die nun eine Anpassung der bisherigen Preisanpassungsklausel, über die der individuelle Preis berechnet wird, erforderlich macht.

So wird die neue Preisstruktur zusätzlich zu den variablen Preisbestandteilen um einen Grundpreisanteil ergänzt.

Die Anpassung der Preisstruktur entspricht den aktuellen rechtlichen Anforderungen zur Preisbestimmung über Preisanpassungsklauseln.

Die veränderte Berechnungsgrundlage führt dazu, dass der Arbeitspreis um 0,44 Ct/kWh (brutto) gesenkt wird, der Leistungspreis sich jedoch um 2,54 Euro/kW (brutto) erhöht.

Zusätzlich wird ab dem 01.01.2025 erstmalig ein Grundpreis in Höhe von 179,02 Euro/Jahr (brutto) erhoben.

Für einen Kunden mit einem Jahresverbrauch von 27.000 kWh und
15 kW Leistung beträgt die monatliche Mehrbelastung 8,19 Euro brutto (3,15 Prozent).

Die Fernwärmeversorgung bleibt nach wie vor für die Kund:innen eine gute Wahl gegenüber alternativen Energieträgern. Die Hammer Fernwärme ist mit einem zertifizierten Primärenergiefaktor von -0,35 weiterhin uneingeschränkt ökologisch sinnvoll und (über-)erfüllt damit alle Anforderungen der aktuellen Klimaschutz- und Effizienzgesetzgebung.

 

Die Preismaßnahmen wurden vom Aufsichtsrat der Stadtwerke Hamm GmbH in seiner Sitzung am 16.12.2024 genehmigt.