energieAUSWEIS
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Entscheidungshilfe
um dauerhaft Energie- und Heizkosten zu sparen -
persönlich für Sie da
professionelle Vor-Ort-Beratung inklusive -
Transparenz im Immobilienmarkt
objektiver Vergleich zu anderen Immobilien
Nutzen Sie den energieAUSWEIS als wichtige Entscheidungsgrundlage, bevor Sie einen Miet- oder Kaufvertrag unterschreiben und verschaffen Sie sich so eine objektive Auskunft über die energetische Qualität des Objektes.
Wenn Sie bereits eine Immobilie besitzen, können Sie die Energieeffizienz mithilfe des energieAUSWEIS gezielt verbessern!
„verbrauchsorientiert“ und „bedarfsorientiert“. Welcher energieAUSWEIS erstellt werden darf, ist klar geregelt. Hier ist bei Wohngebäuden die Anzahl der Wohneinheiten (WE) und das Baujahr ausschlaggebend. Beim Beantragen von Fördermitteln wird zumeist der bedarfsorientierte energieAUSWEIS zu Grunde gelegt.
- Verbrauchsorientierter energieAUSWEIS
Die Ausstellung erfolgt für Wohngebäude mit mehr als 4 WE und für Objekte, für die der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde. Außerdem für alle Wohngebäude, welche die Voraussetzungen der 1. Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 erfüllen. Bei dieser Variante werden die Heizenergieverbrauchsdaten der letzten drei zusammenhängenden Abrechnungsperioden erhoben – witterungsbereinigt, Leerstände berücksichtigt und der Warmwasserbedarf separat aufgeführt.
- Bedarfsorientierter energieAUSWEIS
Die Ausstellung erfolgt für nicht modernisierte Wohngebäude mit bis zu 4 WE und einem Baujahr bis einschließlich 1977. Diese Variante gibt Auskunft über die energetische Qualität der Gebäudehülle und den Stand der Anlagentechnik. Errechnet werden der Energiebedarf und der Primär-Energiebedarf des Gebäudes, ohne das Nutzerverhalten spezifisch zu berücksichtigen. Der Auftraggeber erhält individuelle Modernisierungsempfehlungen, die speziell auf sein Objekt zugeschnitten sind.
Verbrauchsorientiert | Bedarfsorientiert | |
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Wohngebäude mit fünf oder mehr Wohnungen | X (Wahlfreiheit!) | X (Wahlfreiheit!) |
Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen mit Bauantrag vor dem 01.11.1977 und bei Nicht-Erfüllung der Anforderung der Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977 | X | |
Nicht-Wohngebäude | X (Wahlfreiheit!) | X (Wahlfreiheit!) |
Wir bieten energieAUSWEISE ausschließlich für Wohngebäude an.
Verbrauchsorientierter energieAUSWEIS | |
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Zentral beheizt | 79,00 € je Objekt |
Dezentral beheizt bis 2 Wohneinheiten (WE) | 79,00 € je Objekt |
zzgl. Grundbetrag für die Datenerhebung ab 3 WE | 25,00 € je Objekt |
Bedarfsorientierter energieAUSWEIS | |
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Ein- bis Fünffamilienhäuser | 325,00 € je Objekt |
zzgl. für jede weitere WE ab 5 WE | 64,00 € je WE |
Ermittlung Verbrauchsdaten | |
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Es können nur für die von uns gelieferten Energien Strom, Erdgas und Fernwärme ermittelt und bestellt werden. Je Objekt für die letzten 3 Abrechnungsjahre: | |
Grundbetrag für die Datenerhebung | 59,50 € je WE |
Alle Preise inkl. 19 % USt.
Die Abrechnung erfolgt nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung maßgeblichen Mehrwertsteuersatz.