Steuern und Abgaben
Die Steuern und Abgaben setzen sich wie folgt zusammen:
(Stand: 01.01.2024)
Konzessionsabgabe: | 1,99 Ct/kWh |
KWK-G: | 0,275 Ct/kWh |
Netzentgelt: (Niederspannung) | 6,58 Ct/kWh 100,00 €/a |
Umlage nach §19 Abs. 2 StromNEV | 0,643 Ct/kWh |
Offshore-Netzumlage | 0,656 Ct/kWh |
Umlage §18 AbLaV | 0,000 Ct/kWh |
Stromsteuer: | 2,05 Ct/kWh |
Umsatzsteuer: | 19% |
Konzessionsabgaben
Entgelte an die Gemeinden für die Erlaubnis, öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Versorgungsleitungen zu benutzen.
KWKG - Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
Dient der Erhaltung, Modernisierung und dem Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung. Ziel: die jährlichen Kohlendioxid-Emissionen nachhaltig zu vermindern.
Netz(nutzungs)entgelte
Händler und Lieferanten nutzen für die Belieferung ihrer Kund:innen die vorhandenen Strom- und Gasnetze der Netzbetreiber. Die Netzbetreiber müssen allen Anbieter:innen den Netzzugang gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) diskriminierungsfrei gewähren. Für diese Dienstleistung darf der Netzbetreiber Entgelte verlangen. Das EnWG regelt den Zugang zu den Energieversorgungsnetzen und die Grundsätze für die Bildung von Netzentgelten, die von der Bundesnetzagentur geprüft und genehmigt werden.
Umlage nach §19 Abs. 2 Strom NEV
Die vier deutschen Betreiber von Übertragungsnetzen sind ab 2012 gesetzlich verpflichtet, entgangene Erlöse, die aus individuellen Netzentgelten und Befreiungen von Netzentgelten resultieren, nachgelagerten Netzbetreiber zu erstatten. Die Übertragungsnetzbetreiber haben diese Zahlungen sowie eigene entgangene Erlöse untereinander auszugleichen. Diese entgangenen Erlöse werden auf alle Letztverbraucher:innen umgelegt.
Offshore-Netzumlage nach §17 f EnWG
Technologische Unsicherheiten und Haftungsrisiken bei verspäteter Errichtung oder bei Störung der Anbindungsleitung von Offshore-Anlagen (Windparks auf dem Meer) stellen derzeit ein Investitionshindernis für Investoren dar. Mit den Einnahmen aus der Offshore-Netzumlage werden die entsprechenden Kosten aus Entschädigungen bei Störung oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Anlagen sowie die Kosten aus der Errichtung und dem Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen gedeckt.
Umlage abschaltbare Lasten nach §18 AbLaV
Mit dieser Verordnung wird geregelt, dass sich große Stromabnehmer verpflichten, zeitweise vom Stromnetz genommen zu werden, wenn dies aus wichtigen Gründen der Versorgungssicherheit notwendig wird. Für das Vorhalten der abschaltbaren Lasten erhalten diese Stromabnehmer ein Entgelt. Dieses Entgelt wird ab dem 01.01.2014 als Umlage auf alle Letztverbraucher:innen umgelegt.
Ökosteuer/Stromsteuer
Beinhaltet die Kosten, die nach dem Gesetz zur ökologischen Steuerreform vom Gesetzgeber erhoben werden. Ökosteuer und Stromsteuer sollen die Energie verteuern, um Anreize zu schaffen, den Energieverbrauch zu senken und ressourcenschonende Produkte nachzufragen und zu entwickeln.
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
Steuer auf Waren, Lieferungen und sonstige (Dienst-)Leistungen. Mit der Umsatzsteuer werden die Konsumausgaben privater Haushalte belastet.